Forschungsurlaub
Ziel:
Unseren Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, sich mit intensiven Studien zu beschäftigen um ihre Entwicklung als Mitarbeiter und Wissenschaftler zu fördern und ihre Leistungen für die Firma und ihre Klienten zu verbessern. Forschungsurlaub kann bewilligt werden, um der Ausbildung sowie Lehr- oder wissenschaftlichen Tätigkeiten im Fachgebiet des jeweiligen Mitarbeiters nachzugehen.
Voraussetzungen:
Der Mitarbeiter muss ein Anwalt der Specht Rechtsanwalt GmbH sein und in einem der Büros arbeiten; außerdem muss er mindestens sechs Jahre Vollzeit beschäftigt gewesen sein (ausgenommen Dienstfreistellung, ungeachtet der Finanzierung) und in dieser Zeit noch keinen Forschungsurlaub genommen haben.
Bevorzugung erhalten jene Personen, die bedeutsame Beiträge für die Firma geleistet haben und jene, die während der letzten vier Jahre keine Dienstfreistellung hatten (ohne Rücksicht auf die Finanzierung).

