Unternehmenserwerb
Der Begriff des Unternehmens/Betriebes
Es existiert keine gesetzlichen Definitionen des Unternehmens bzw. Betriebes im (geltenden) österreichischen Handelsrecht. In der Lehre und Literatur wird vielfach vertreten, das Unternehmen sei als Gesamtsache im Sinn des § 302 ABGB zu sehen, als Gesamtheit von Vermögenswerten, körperliche (z.B. Liegenschaften, Betriebsanlagen) wie unkörperliche (Forderungen, Verbindlichkeiten).
Das mit 01. Jänner 2007 in Kraft tretende UGB (Unternehmensgesetzbuch) definiert in seinem § 1 Abs 2 Unternehmen als „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein“. Danach kann das Unternehmen als Sondervermögen bzw. organisierte Erwerbsgelegenheit charakterisiert werden, als Organisation einer Vielzahl wirtschaftsbewegender Güter, die zu einem organischen Ganzen vereinigt werden.
Vom Begriff des Unternehmens ist der Begriff des Betriebes zu unterscheiden, darunter ist ein Unternehmensbestandteil zu verstehen, in welchem menschliche Arbeitskraft und sachliche Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit zusammengefasst werden .

