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Specht Rechtsanwalt GmbH sponsert das Austrian Economic Forum in Moskau

Am 13.12.2011 fand im Moskauer Kultrestaurant Petrovitsh das Treffen des Austrian Economic Forum statt. Specht Rechtsanwalt GmbH übernimmt das Sponsoring dieser Veranstaltung, wo zahlreiche Vertreter österreichischer Unternehmen zusammenkamen.

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Unternehmenserwerb

Der Begriff des Unternehmens/Betriebes

Es existiert keine gesetzlichen Definitionen des Unternehmens bzw. Betriebes im (geltenden) österreichischen Handelsrecht. In der Lehre und Literatur wird vielfach vertreten, das Unternehmen sei als Gesamtsache im Sinn des § 302 ABGB zu sehen, als Gesamtheit von Vermögenswerten, körperliche (z.B. Liegenschaften, Betriebsanlagen) wie unkörperliche (Forderungen, Verbindlichkeiten).

Das mit 01. Jänner 2007 in Kraft tretende UGB (Unternehmensgesetzbuch) definiert in seinem § 1 Abs 2 Unternehmen als „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein“. Danach kann das Unternehmen als Sondervermögen bzw. organisierte Erwerbsgelegenheit charakterisiert werden, als Organisation einer Vielzahl wirtschaftsbewegender Güter, die zu einem organischen Ganzen vereinigt werden.

Vom Begriff des Unternehmens ist der Begriff des Betriebes zu unterscheiden, darunter ist ein Unternehmensbestandteil zu verstehen, in welchem menschliche Arbeitskraft und sachliche Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit zusammengefasst werden .

Arten des Unternehmenserwerbs

Atikon EDV & Marketing GmbH