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Specht Rechtsanwalt GmbH sponsert das Austrian Economic Forum in Moskau

Am 13.12.2011 fand im Moskauer Kultrestaurant Petrovitsh das Treffen des Austrian Economic Forum statt. Specht Rechtsanwalt GmbH übernimmt das Sponsoring dieser Veranstaltung, wo zahlreiche Vertreter österreichischer Unternehmen zusammenkamen.

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Gründung einer GmbH in Ungarn im Überblick

1. 
Verfassen eines Gesellschaftsvertrages
1 Tag
2. 
Anfertigung des Firmenzeichnungs-blattes
1 Tag
3. 
Eröffnung eines Depositkontos im Inland
1 Tag
4. 
Stammkapital auf Depositkonto einzahlen
1-4 Tage
5. 
Antrag an das Firmenbuchgericht zur Firmenregistrierung stellen
15 Tage
6. 
Datenanmeldung bei verschiedenen Behörden und Eröffnung des endgültigen Bankkontos
30 Tage
7. 
Bekanntgabe und Registrierung der Gesellschafter
30 Tage
8. 
Schlusssteuer-erklärung der Vorgesellschaft

Kommentare

1.
Der Gesellschaftsvertrag ist entweder ein Mustervertrag mit gesetzlich festgelegtem Inhalt oder ein individueller Vertrag. Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden und muss den Sitz der Gesellschaft (mit Adresse), die Haupttätigkeit der Gesellschaft, den ersten Geschäftsführer, das erste Aufsichtratmitglied und den ersten Bücherrevisor (wenn die Gesellschaft verpflichtet ist, Aufsichtrat und Bücherrevisor zu wählen) enthalten. Ab diesem Zeitpunkt betätigt sich die Gesellschaft als „Vorgesellschaft“. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft schon besteht, jedoch erst am Schritt 4 – nach der Registrierung der Gesellschaft - Geschäfte betreiben darf.
2.
Zur Anfertigung des Firmenzeichnungsblattes ist der beglaubigte Gesellschaftsvertrag nötig; dies kann gleichzeitig mit den Schritten 1 und 3 vorgenommen werden;
3.
Eröffnung eines vorläufigen Depositkontos, auf dem die Mitglieder das Stammkapital einzahlen müssen. Der Gesellschaftsvertrag und das Firmenzeichnungsblatt sind nötig um das Konto eröffnen zu können; dies kann gleichzeitig mit den Schritten 1 und 2 vorgenommen werden.
4.
Mindeststammkapital: ca. EUR 12.000,-- (HUF 3.000.000,--). Das Stammkapital kann aus Barmittel und einer Sacheinlage bestehen. Das genaue Verhältnis zwischen den Barmitteln und der Sacheinlage wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Es ist möglich, eine GmbH ausschließlich mit einer Sacheinlage zu gründen. Die Gesellschaft wird registriert, wenn mindestens die Hälfte, der von jedem Gesellschafter übernommenen Stammeinlage eingezahlt ist. Eine Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals muss mit dem Antrag an das Firmenbuchgericht zur Firmenregistrierung eingereicht werden (die restliche Summe der Barmittel muss binnen einem Jahr – gerechnet ab Registrierung der Gesellschaft – eingezahlt werden). Die Sacheinlage muss nur dann der Gesellschaft zur Gänze zur Verfügung gestellt werden, wenn der Wert der Sacheinlage die Hälfte des Stammkapitals übersteigt (ansonsten muss der restliche Teil der Geldeinlage binnen 3 Jahren - gerechnet ab der Registrierung der Gesellschaft - zur Verfügung gestellt werden).
5.
Ein Antrag zur Firmenregistrierung muss binnen 30 Tagen - ab der Verfassung des Gesellschaftsvertrages - an das Firmenbuchgericht gestellt werden. Die Gesellschaft bekommt mit der Antragsstellung eine Firmenregisternummer, Steuernummer und Statistiknummer.
6.
Datenanmeldung bei der Steuerbehörde, bei dem Statistischen Zentralamt, bei der Sozialversicherungsbehörde und bei der Gemeinde.
7.
Im Falle einer Gründung ohne Mustervertrag (nur mit individuellem Vertrag) muss das Firmenbuchgericht den Registrierungsbeschluss binnen 30 Werktagen treffen. Diese Frist kann um 20 Werktage verlängert werden, wenn eine Mangelbehebung von Nöten ist. Im Falle einer Gründung mit Mustervertrag liegt die offizielle Registrierungsfrist bei 15 Werktagen (10 Werktage Verlängerung im Falle einer Mangelbehebung).

Ab 1. Oktober 2007 ändern sich diese Verfahrensfristen wie folgt:

  • Im Falle einer Gründung ohne Mustervertrag: Registrierungsfrist: 15 Werktage (Mangelbehebung 8 Werktage)
  • Im Falle einer Gründung mit Mustervertrag: Registrierungsfrist 8 Werktage (Mangelbehebung 5 Werktage)
8.
Die Vorgesellschaft erlischt mit der Registrierung der Gesellschaft; dies muss mit einer Schlussbilanz abgeschlossen werden.
Atikon EDV & Marketing GmbH