Gründung einer GmbH in Ungarn im Überblick
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1.
Verfassen eines Gesellschaftsvertrages
1 Tag
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2.
Anfertigung des Firmenzeichnungs-blattes
1 Tag
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3.
Eröffnung eines Depositkontos im Inland
1 Tag
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4.
Stammkapital auf Depositkonto einzahlen
1-4 Tage
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5.
Antrag an das Firmenbuchgericht zur Firmenregistrierung stellen
15 Tage
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6.
Datenanmeldung bei verschiedenen Behörden und Eröffnung des endgültigen
Bankkontos
30 Tage
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7.
Bekanntgabe und Registrierung der Gesellschafter
30 Tage
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8.
Schlusssteuer-erklärung der Vorgesellschaft
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Kommentare
| 1. |
Der Gesellschaftsvertrag ist entweder ein Mustervertrag mit gesetzlich
festgelegtem Inhalt oder ein individueller Vertrag. Der
Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt
werden und muss den Sitz der Gesellschaft (mit Adresse), die
Haupttätigkeit der Gesellschaft, den ersten Geschäftsführer, das erste
Aufsichtratmitglied und den ersten Bücherrevisor (wenn die Gesellschaft
verpflichtet ist, Aufsichtrat und Bücherrevisor zu wählen) enthalten. Ab
diesem Zeitpunkt betätigt sich die Gesellschaft als „Vorgesellschaft“.
Dies bedeutet, dass die Gesellschaft schon besteht, jedoch erst am Schritt
4 – nach der Registrierung der Gesellschaft - Geschäfte betreiben darf.
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| 2. |
Zur Anfertigung des Firmenzeichnungsblattes ist der beglaubigte
Gesellschaftsvertrag nötig; dies kann gleichzeitig mit den Schritten 1 und
3 vorgenommen werden;
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| 3. |
Eröffnung eines vorläufigen Depositkontos, auf dem die Mitglieder das
Stammkapital einzahlen müssen. Der Gesellschaftsvertrag und das
Firmenzeichnungsblatt sind nötig um das Konto eröffnen zu können; dies
kann gleichzeitig mit den Schritten 1 und 2 vorgenommen werden.
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| 4. |
Mindeststammkapital: ca. EUR 12.000,-- (HUF 3.000.000,--). Das
Stammkapital kann aus Barmittel und einer Sacheinlage bestehen. Das genaue
Verhältnis zwischen den Barmitteln und der Sacheinlage wird vom Gesetz
nicht vorgeschrieben. Es ist möglich, eine GmbH ausschließlich mit einer
Sacheinlage zu gründen. Die Gesellschaft wird registriert, wenn mindestens
die Hälfte, der von jedem Gesellschafter übernommenen Stammeinlage
eingezahlt ist. Eine Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals
muss mit dem Antrag an das Firmenbuchgericht zur Firmenregistrierung
eingereicht werden (die restliche Summe der Barmittel muss binnen einem
Jahr – gerechnet ab Registrierung der Gesellschaft – eingezahlt werden).
Die Sacheinlage muss nur dann der Gesellschaft zur Gänze zur Verfügung
gestellt werden, wenn der Wert der Sacheinlage die Hälfte des
Stammkapitals übersteigt (ansonsten muss der restliche Teil der
Geldeinlage binnen 3 Jahren - gerechnet ab der Registrierung der
Gesellschaft - zur Verfügung gestellt werden).
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| 5. |
Ein Antrag zur Firmenregistrierung muss binnen 30 Tagen - ab der
Verfassung des Gesellschaftsvertrages - an das Firmenbuchgericht gestellt
werden. Die Gesellschaft bekommt mit der Antragsstellung eine
Firmenregisternummer, Steuernummer und Statistiknummer.
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| 6. |
Datenanmeldung bei der Steuerbehörde, bei dem Statistischen Zentralamt,
bei der Sozialversicherungsbehörde und bei der Gemeinde.
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| 7. |
Im Falle einer Gründung ohne Mustervertrag (nur mit individuellem Vertrag)
muss das Firmenbuchgericht den Registrierungsbeschluss binnen 30 Werktagen
treffen. Diese Frist kann um 20 Werktage verlängert werden, wenn eine
Mangelbehebung von Nöten ist. Im Falle einer Gründung mit Mustervertrag
liegt die offizielle Registrierungsfrist bei 15 Werktagen (10 Werktage
Verlängerung im Falle einer Mangelbehebung).
Ab 1. Oktober 2007 ändern sich diese Verfahrensfristen wie folgt:
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| 8. |
Die Vorgesellschaft erlischt mit der Registrierung der Gesellschaft; dies
muss mit einer Schlussbilanz abgeschlossen werden.
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