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Specht Rechtsanwalt GmbH sponsert das Austrian Economic Forum in Moskau

Am 13.12.2011 fand im Moskauer Kultrestaurant Petrovitsh das Treffen des Austrian Economic Forum statt. Specht Rechtsanwalt GmbH übernimmt das Sponsoring dieser Veranstaltung, wo zahlreiche Vertreter österreichischer Unternehmen zusammenkamen.

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Gründung einer GmbH in der Tschechischen Republik im Überblick

1. 
Verfassen eines Gesellschaftsvertrages bzw. einer Gründungsurkunde
1 Tag
2. 
Anmeldung beim Gewerbeamt


15 Tage
3. 
Stammkapital der Gesellschaft auf ein Sperrkonto einzahlen
1 Tag
4. 
Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister
10-15 Tage
5. 
Registrierung der Gesellschaft beim Finanzamt
1 Tag
6. 
Registrierung der Gesellschaft bei der Krankenversicherung
1 Tag
7. 
Registrierung der Gesellschaft bei der Sozialversicherungs- behörde
1 Tag

Kommentare

1.
Der Gesellschaftsvertrag (Gründungsurkunde) muss in der Form des Notariatsaktes verfasst werden;
2.
Der Unternehmer – juristische Person – muss jeweils eine gewerbeverantwortliche Person bestellen, d.h. eine natürliche Person, die für die Gewerbeausübung verantwortlich ist. Als Anlage für die Anmeldung von Unternehmensgegenständen muss eine Urkunde vorgelegt werden, die beweist, wo die Gesellschaft ihren natürlichen Sitz hat. Weiters ist vorzulegen: eine Ehrenerklärung und ein Auszug aus dem Strafregister (der gewerbeverantwortlichen Person);
3.
Die Minimalstammkapitalhöhe beträgt 200 000,-- CZK (~EUR 700,--); vor Einreichung des Antrages auf die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister müssen mindestens 100 000,-- CZK einbezahlt werden; gibt es nur einen Gründer, dann muss das Stammkapital in voller Höhe einbezahlt werden. Der Stammkapitalverwalter deponiert die Einlagen auf ein Banksperrkonto. Erst ab der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister kann über das Stammkapital verfügt werden.
4.
Die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister muss anhand von speziellen Formularen gestellt werden. Als Anlage müssen der Gesellschaftsvertrag (Gründungsurkunde), die Urkunde, die beweist, wo die Gesellschaft ihren natürlichen Sitz hat, Gewerbescheine, Ehrenerklärung und Musterunterschrift des Geschäftsführers, Auszug aus dem Strafregister des Geschäftsführers, Nachweis über die Einbezahlung des Stammkapitals und ein Dokument über die Registrierung des ausländischen Gesellschafters (falls erforderlich) – einer juristischen Person - vorgelegt werden. Die 5-tägige Frist für die Eintragung ins Handelsregister ist vom Gesetz gegeben, wobei nur der diesbezügliche Beschluss in dieser Frist verfasst werden muss. Der Beschluss wird dann innerhalb von ca 5 Arbeitstagen ausgefertigt und zugestellt.
5.
Die Gesellschaft ist verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung ins Handelsregister die Registrierung beim Steuerverwalter vorzunehmen
6.
Registrierung der Gesellschaft bei der Krankenversicherung bzw. bei der Sozialversicherungsbehörde ist erst nach dem Abschluss sämtlicher Arbeitverhältnisse notwendig.
7.
Registrierung der Gesellschaft bei der Krankenversicherung bzw. bei der Sozialversicherungsbehörde ist erst nach dem Abschluss sämtlicher Arbeitverhältnisse notwendig.
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