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Specht Rechtsanwalt GmbH sponsert das Austrian Economic Forum in Moskau

Am 13.12.2011 fand im Moskauer Kultrestaurant Petrovitsh das Treffen des Austrian Economic Forum statt. Specht Rechtsanwalt GmbH übernimmt das Sponsoring dieser Veranstaltung, wo zahlreiche Vertreter österreichischer Unternehmen zusammenkamen.

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Übersicht über die Gründung einer GmbH in Serbien

1. 
Verfassen des Gesellschaftsvertrages
 
1-5 Tage
2. 
Eröffnung eines vorläufigen Bankkontos in Serbien
1 Tag
3. 
Einzahlung von mindestens der Hälfte des Stammkapitals auf das vorläufige Bankkonto
1-2 Tage
4. 
Einreichung des Antrags auf Eintragung bei der Handelsregisterbehörde
1 Tag
5. 
Eintragung der Gesellschaft als juristische Person – die Gesellschaft erhält eine Kennummer
5 Tage
6. 
Eintragung der Gesellschaft bei der Steuerbehörde – die Gesellschaft erhält eine Steuernummer
15 Tage
7. 
Eröffnung eines Bankkontos for die Gesellschaft
1-2 Tage
8. 
Eintragung bei der Pensionsversicherungs- anstalt
1 Tag
9. 
Eintragung der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse

Kommentar

1.
Der Gesellschaftsvertrag muß beim zuständigen Gericht unterzeichnet und beglaubigt werden. Der Gesellschaftsvertrag muß die Anschrift des Gründers, die Anschrift, das Betriebs- und Stammkapital und die Ernennung des ermächtigten Vertreters der Gesellschaft (Geschäftsführer) enthalten.
2.
Das vorläufige Konto wird nur zum Zweck der Einzahlung des Stammkapitals eröffnet. Die Informationen über den für die Punkte 2 und 7 erforderlichen Zeitrahmen wurden von der Raiffeisenbank erhalten.
3.
Mindeststammkapital: EUR 500; mindestens 50 % des Stammkapitals muß vor der Gründung der Gesellschaft eingezahlt werden. Die weiteren 50 % müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum der Eintragung der Gesellschaft bezahlt werden.
4.
Zusätzlich zum Antrag müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Identitätsnachweis des Gründers, mit beglaubigter Unterschrift; die Gründungsurkunde mit beglaubigten Unterschriften; Beschluß über die Ernennung des Geschäftsführers und seine beglaubigte Unterschrift. Die Eintragungsgebühr beträgt CSD 3 600 (ca. EUR 40).
5.
Die Gebühr für die Kennummer beträgt CSD 1 270 (ca. EUR 15). Die Gesellschaft gilt nach der Eintragung im Register als gegründet.
6.
Die Steuernummer muß innerhalb von 15 Tagen nach der Eintragung erhalten werden; wenn die Gesellschaft diese Frist überschreitet gilt dies als Verstoß gegen das Handelsgesetz und es kann eine Geldstrafe über die Gesellschaft verhängt werden.
7.
Kein Kommentar
8.
Kein Kommentar
9.
Kein Kommentar
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