Gründung einer GmbH in Russland im Überblick
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1.
Verfassen eines Gesellschaftsvertrages
6-10 Tage
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2.
Eröffnung eines Sammelkontos im Inland
3 Tage
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3.
Stammkapital auf Sammelkonto einzahlen
3 Tage
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4.
Antrag an Steuer-behörde zur Firmen-registrierung stellen
1 Tag
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5.
Reg. der Ges. als jur. Person und als Steuerzahler
5-12 Tage
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6.
Erstellung und Registrierung des Firmenstempels
3 Tage
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Kommentare
| 1. |
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt und überbeglaubigt
sein; weiters muss eine Gesellschaftsurkunde ausgestellt werden: diese
muss in Russisch sein und durch den Geschäftsführer des Investors
vollzogen werden; die Urkunde soll die Firmenadresse beinhalten;
Bestellung des Geschäftsführers (Generaldirektor).
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| 2. |
Das Sammelkonto ist ein vorläufiges Konto, welches ausschließlich für den
Beitrag des Stammkapitals eröffnet wird; es ist empfehlenswert dieses
Konto bei jener Bank zu eröffnen, mit der man auch in der Russischen
Föderation zusammenarbeitet (z.B. Raiffeisenbank).
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| 3. |
Mindeststammkapital: 10.000,00 Rubel (~EUR 300,00); mindestens 50% vom
Stammkapital sollen vorrangig für die Gründung verwendet werden.
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| 4. |
(=Finanzamt in Moskau); der Antrag sollte in Anwesenheit eines Notars
durch den Geschäftsführer in der Russischen Föderation durchgeführt
werden; falls dies nicht möglich ist, müsste noch zusätzlich eine
Überbeglaubigung eingeholt werden; Schritt 4 kann gleichzeitig mit Schritt
3 vorgenommen werden.
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| 5. |
Registrierung beim „Einheitlichen Staatlichen Register“ der Russischen
Föderation; Registrierungskosten: 2.000,00 Rubel (~EUR 70,00); die GmbH
entsteht grundsätzlich mit dem Eintrag in das "Einheitliche Staatliche
Register“.
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| 6. |
Registrierung des Firmenstempels bei der „Register of Seals of the
Moscow Registration Chamber“;
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