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Specht Rechtsanwalt GmbH sponsert das Austrian Economic Forum in Moskau

Am 13.12.2011 fand im Moskauer Kultrestaurant Petrovitsh das Treffen des Austrian Economic Forum statt. Specht Rechtsanwalt GmbH übernimmt das Sponsoring dieser Veranstaltung, wo zahlreiche Vertreter österreichischer Unternehmen zusammenkamen.

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Zollunion Weißrussland, Kasachstan und Russische Föderation

„Zollunion Weißrussland, Kasachstan, Russische Föderation“

Am 06. Oktober 2007 haben Russland, Weißrussland und Kasachstan die Abkommen über die Einrichtung einer Zollunion des Eurasischen Wirtschaftsraums (EAWG) unterschrieben, um einen einheitlichen Wirtschaftsraum zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan zu gründen. Es ist geplant, dass die Zollunion des EAWG bis 01. Jänner 2012 errichtet wird. Dieser Artikel wird einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Zollunion geben.

Das Territorium der Zollunion wird innerhalb der äußeren Grenzlinien Weißrusslands, der Russischen Föderation und Kasachstans liegen. Die Zollunion grenzt auch direkt an die Europäische Union mit Polen, Litauen, Lettland, und Finnland. Die Zollstellen für Russischen Import und Export aus bzw. in die EU haben sich von Smolensk, Stabna, Krasnaya Gorka, Bryansk und andere Zollposten in das weißrussische Brest verschoben.

Es ist geplant, dass innerhalb der Zollunion einerseits der gegenseitige Handel mit Waren von Russland, Weißrussland und Kasachstan und andererseits der Handel mit Waren von Drittländern nicht verzollt wird, und es wird keine wirtschaftlichen Behinderungen geben, ausgenommen Antidumping-, Sonderschutz- und Ausgleichsmaßnahmen. Die Unternehmen, die nach Weißrussland, Russland und/ oder nach Kasachstan importieren wollen, werden nur eine einmalige Zulassung zum freien Warenumlauf für den gesamten Raum der Zollunion brauchen. Ein gemeinsamer Zolltarif und gemeinsame Handelsregelungen mit Drittländern werden erlassen.

Aber bevor die Zollunion funktionieren kann, müssen die folgenden Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden:
1) Gestaltung und Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und anderer Maßnahmen der Außenhandelsregulierung mit Drittländern;
2) Gestaltung und Anwendung der Handelsregime gegenüber Drittländern;
3) Gestaltung und Anwendung der Regelung für die Verrechnung und Aufteilung des Zolls und anderer Gebühren;
4) Gestaltung und Anwendung der einheitlichen Regeln für die Herkunftsbestimmung;
5) Gestaltung und Anwendung der einheitlichen Regeln für die Abschätzung des Zollwerts;
6) Gestaltung und Anwendung der vereinheitlichten Methodologie der Innen- und Außenhandelsstatistik;
7) Gestaltung und Anwendung der unifizierten Zollregelungen, inklusive einheitlicher Zolldeklarierung, Gebührenentrichtung und einheitlicher Zollregimeregeln;
8) Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Zollunionsorgane.

Das bedeutet, dass Russland und andere Zollunionsmitglieder erst die innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Zollregeln vereinheitlichen und mit den Zollunionsregeln in 2 Übereinstimmung bringen müssen. Seit 2007 wurden manche dieser Aufgaben bereits erledigt. Alle drei Zollunionsmitglieder haben das Abkommen 2008 ratifiziert: Kasachstan am 03. Juni 2008, Weißrussland am 10. Juni 2008 und Russland am 27. Oktober 2008. Seitdem ist die Zusammenarbeit zur Neuentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Gang gekommen.

2009 haben Russland, Weißrussland und Kasachstan die erste Regeln adoptiert und, als Resultat, gelten ab 01. Jänner 2010 auf den Territorien Russlands, Weißrusslands und Kasachstans ein gemeinsamer Zolltarif und ein System nichttarifärer Regelungen. Auch ein neuer Zollkodex und eine gemeinsame Zolltarifnomenklatur sind angenommen worden. Hervorzuheben ist, dass von den drei Zollunionsmitgliedern bis jetzt nur Kasachstan die gemeinsame Zolltarifnomenklatur adoptiert hat und benutzt. Der neue Zollkodex ist auf den russischen Zollkodex ausgerichtet und kommt ihm inhaltlich sehr nahe. Der neue Zollkodex enthält bestimmte Vereinfachungen, über die in weiterer Folge berichtet werden wird.

Betreffend den gemeinsamen Zolltarif, der ab 01. Jänner 2010 in den Zollunionsmitgliedstaaten in Verwendung ist, sind verschiedene Ausnahmen von dem gemeinsamen Zolltarif vorgesehen. Die Ausnahmen können prinzipiell auf drei Gruppen aufgeteilt werden: 1) Zollquoten; 2) empfindliche Waren; 3) ein besonderer Zolltarif, der von einem Mitgliedstaat für eine Übergangszeit (abweichend von der der Zollunion) festgelegt ist. In jedem Fall wird empfohlen, diese drei Ausnahmen zu überprüfen. Ab 01. Juli 2010 wird Weißrussland die neue Außengrenze für den Güterverkehr zwischen Westeuropa und Russland sein. Die Zollgrenze zwischen Weißrussland und Russland wird geöffnet. Auch der neue Zollkodex für die drei Mitglieder der Zollunion wird in Kraft treten. Der Wegfall der Zollgrenzen wird bedeuten, dass die Waren von einem Mitgliedstaat in den anderen (von Weißrussland nach Russland in diesem Fall) ohne Zollkontrolle und Zollabfertigung geliefert werden können. Zur Zeit gibt es zwischen Russland und Weißrussland im Prinzip keine Zollgrenzen, aber im russischen Territorium existieren sogenannte Anmeldungsstellen. Ab 01. Juli 2010 werden auch diese Stellen nicht mehr bestehen. Ab 01.Juli 2011 werden auch die Zollgrenze zwischen Russland und Kasachstan fallen. Zum 01. Jänner 2012 sollen die Wirtschaftsräume der drei Staaten zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum vereint sein. Die letzte offizielle Information ist, dass die Zollunionsmitglieder diesen Arbeitsplan einhalten und 2012 die Errichtung des gemeinsamen Wirtschaftsraums zum Abschluss bringen werden. Wie bereits erwähnt, wurde am 01. Jänner 2010 der neue „Einheitliche Zollkodex“ angenommen und mit dem 01. Juli 2010 wird er in Kraft treten. Grundlage des neuen Zolltarifs bilden zu 92 Prozent die russischen Zollsätze. Gemäß dem Einheitlichen Zollkodex sind die Zollbehörden verpflichtet, innerhalb von zwei Tagen nach Eintreffen der Zollerklärung die Waren frei zu geben. Zur Zeit beträgt diese Frist in der Russischen Föderation drei Tage.

Weiters wird es bei befristeter Verwahrung, beziehungsweise temporärer Einfuhr, möglich sein, die Zollgebühren bis zu vier Monate nicht zu zahlen. Gemäß dem russischen Zollkodex mussten die Abgaben binnen 15 Tagen nach Ankunft der Waren entrichtet werden.

Der Zolldeklarant kann Änderungen in den Zollerklärungen nach Freigabe der Waren zum freien Warenverkehr eintragen.

Im Einzelfall können sich auch einige Vorschriften des einheitlichen Zollkodex eher ungünstig auf die Importeure auswirken. In der vorläufigen Version des einheitlichen Zollkodexes wird z.B. eine Zollbereinigung in den Zollunionländern stattfinden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es trotz der Vorteile der Zollunion auch Kritikpunkte gibt. Es besteht die Sorge, dass aktuelle politische Fragen den ganzen Prozess bremsen könnten. Insbesondere Fragen der gemeinsamen Wettbewerbspolitik, die Prinzipien der natürlichen Monopole und Nichtdiskriminierung könnten Auswirkungen zeigen. Die Aufteilung der Zollgebühren steht nicht mehr zur Diskussion. Ab 25. März werden sie wie folgt verteilt: Russland 87,97%, Kasachstan 7,33% und Weißrussland 4,7%.

Die Preise für Leistungen (Spedition, Zollbroker, Versicherung) könnten höher werden, weil russische Unternehmen sehr aktiv und gut entwickelt in diesem Bereich sind. Auch manche Zollgebühren könnten höher werden. Zum Beispiel, hat Kasachstan bis jetzt Öl und Ölprodukten nicht verzollt, mit dem neuen gemeinsamen Zolltarif werden die Gebühren für alle Mitgliedstaaten verbindlich.

Die praktischen Vorteile der Zollunion sind klar: Die drei Märkte werden vereint und als ein Wirtschaftsraum angesehen gut funktionieren. Die Unternehmen werden Zugang zu einem größeren Markt haben. Ohne Grenzen innerhalb der Zollunion wird die Frachtbeförderung schneller und die Zollabfertigungsverfahren werden einfacher sein; auch die Import- und Export-Kosten werden sich verringern.

 

Mag. Mira Suleimenova, LL.M ©

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