zum Inhalt
News

Specht Rechtsanwalt GmbH sponsert das Austrian Economic Forum in Moskau

Am 13.12.2011 fand im Moskauer Kultrestaurant Petrovitsh das Treffen des Austrian Economic Forum statt. Specht Rechtsanwalt GmbH übernimmt das Sponsoring dieser Veranstaltung, wo zahlreiche Vertreter österreichischer Unternehmen zusammenkamen.

[ mehr ]

Specht Rechtsanwalt GmbH gewinnt bedeutenden internationalen Investitionsstreit für österreichischen Investor

Alpha Projektholding GmbH, vertreten durch die Specht Rechtsanwalt GmbH, gewinnt einen Fall vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre on Settlement of Investment Dispute, ICSID) gegen die Ukraine.

In der Sache Alpha Projektholding GmbH v Ukraine (ICSID Case No ARB/07/16), forderte die Mandantin der Specht Rechtsanwalt GmbH, Alpha Projektholding, den Ersatz von Verlusten, welche in Verbindung mit einer Investition in der Ukraine aufgetreten waren. Der Fall stellt die erste ICSID-Entscheidung über die Zuerkennung einer Enteignung nach dem 1996 zwischen der Republik Österreich und der Ukraine abgeschlossenen Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen dar. Darüber hinaus führte der Fall zur ersten Entscheidung über die Ablehnung eines ICSID-Schiedsrichters, welcher die selbe juristische Fakultät besucht hatte, wie der Klagevertreter. Die ukrainische Regierung wollte einen der drei Schiedsrichter ablehnen, da dieser ihrer Ansicht nach nicht die in Artikel 57 des Übereinkommens festgesetzten Bedingungen erfüllte. Sie beabsichtigte, den Ausschluss des Schiedsrichters von dem Fall zu erreichen, da dieser zur selben Zeit die Harvard Law School besuchte, wie einer der Anwälte der Klägerin. Im März lehnten die übrigen zwei Schiedsrichter des Gremiums die Beschwerde ab und schafften damit erstmals einen Präzedenzfall für derartige Ablehnungsanträge.

Die Alpha Projektholding GmbH ist eine Bauträgergesellschaft, welche in Villach, Österreich gegründet wurde. Von 1996 bis 2001 leistete sie Beiträge zu einer gemeinsamen Aktion mit einem Unternehmen in ukrainischem Staatsbesitz für die Renovierung und den Betrieb von Teilen des Hotels Dnipro in Kiew, Ukraine. Alpha Projektholding GmbH vertrat den Standpunkt, dass diese gemeinsame Aktion Alpha am Betrieb des Hotels teilzunehmen berechtige und sie auch eine monatliche Beteiligung am Einkommen zu erhalten hätte. Laut Alpha hatte die Regierung der Ukraine im Zeitraum von 2001 bis 2007 eine Anzahl an Handlungen unternommen, welche zum Verlust der Investitionen und den damit verbundenen Rechten Alpha Projektholdings in der Ukraine geführt hatten. Im Juni 2007 reichte Alpha den Antrag auf Schlichtung vor dem ICSID ein. Bis Ende des Jahres 2009 wurden schriftliche und mündliche Anbringen und Beweise im Fall präsentiert. Alpha war vertreten durch Dr. Leopold Specht, Prof. Gianmaria Ajani und Mira Suleimenova von der Specht Rechtsanwalt GmbH sowie Laura Steinberg von Sullivan & Worcester.

Im November 2010 entschied das ICSID-Gericht zu Gunsten Alpha Projektholding GmbH und sprach der österreichischen Beteiligungsgesellschaft 5,25 Millionen US-Dollar Schadenersatz samt Zinsen zu.

Atikon EDV & Marketing GmbH